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   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02   

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https://dejure.org/2002,8609
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 66/02 (https://dejure.org/2002,8609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung rechtzeitig ausüben!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 a ZVG nach Ersteigerung der Mietgrundstücks (Gewerberaum)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 565 § 571 ; ZVG § 57a
    Ausübung eines Sonderkündigungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 26.03.1920 - III 388/19

    Mietkündigung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
    Es ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273, 275; Zeller/Stöber, a.a.O.).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94

    Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Ersteher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
    Anhaltspunkte dafür, der spätere Termin sei für den Kläger als Ersteher ohne Interesse, sind nicht vorgetragen (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 1996, 144).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 13 U 111/16

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Erster zulässiger Termin ist derjenige, für den die Kündigung dem Ersteher ohne schuldhaftes Zögern - tatsächlich - möglich ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 19.06.2009, 2 U 303/08, juris Rn. 43; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2002,10 U 66/02, juris Rn. 3; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.12.2001, 11 U 63/01, juris Rn. 25; Stöber, ZVG, 21. A. 2016, § 57a Rn. 5).
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